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   BVerwG, 04.10.1957 - VII P 5.57   

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https://dejure.org/1957,443
BVerwG, 04.10.1957 - VII P 5.57 (https://dejure.org/1957,443)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1957 - VII P 5.57 (https://dejure.org/1957,443)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1957 - VII P 5.57 (https://dejure.org/1957,443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 15, 22; WahlO §§ 8, 10, 11, 12

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 259
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.05.1957 - II CO 2.56

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1957 - VII P 5.57
    Für eine Kostenentscheidung ist kein Raum, da gemäß § 76 PersVG in Verbindung mit § 12 Abs. 4 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) Gebühren und Auslagen nicht erhoben werden (vgl. auch BVerwGE 4, 357).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 6 P 37.78

    Dienststellenleiter - Antragsrechte - Beteiligungsrechte - Beschlußverfahren -

    Die Rechtsprechung hat deshalb von Anbeginn an verlangt, daß der Wahlvorschlag, nämlich Bewerberliste und Unterschriften, eine einheitliche Urkunde bilden muß (BVerwGE 5, 259 [260]).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht schon stets gefordert, daß Bewerber- und Unterschriftenliste eine einheitliche Urkunde bilden (BVerwGE 5, 259 [260]).

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 22 A 2145/16

    Anfechtung einer Personalratswahl

    Ausgehend von der danach geltenden Schriftform (§ 126 BGB) wird gemeinhin gefordert, dass Wahlvorschläge einheitliche Urkunden sein müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1957 - VII P 5.57 - PersV 1958/59, 211 f.; v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 7 WO-HPVG Rdnr. 31 ff.; § 10 Rn. 60 m.w.N.).

    Der Senat folgt dabei hierzu ergangener Rechtsprechung, nach der dies nicht zwingend voraussetzt, dass die Bewerberliste und die Liste mit den Stützunterschriften körperlich fest miteinander verbunden sind (VG Potsdam, Beschluss vom 3. Mai 2006, 21 L 229/06.PVL, PersV 2007, 31 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 11. Dezember 1992, 1 VG FB 30/92 -, Der Personalrat, 1993, 508 ff.; OVG des Landes Niedersachsen, Urteil vom 4. März 1981, - P OVG L 5/80 5, PersV 1983, 18 [19]; zu § 14 Abs. 4 BetrVG, hinsichtlich der Anforderungen an die Gültigkeit von Personalratswahlen vergleichbar: BAG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - juris, Rdnr. 13 f.; LAG Hamm, Beschluss vom 3. März 2006 - 13 TaBV 18/06 - juris, Rdnr. 58; a.A. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1957, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.03.2014 - 6 P 5.13

    Personalratswahl; Wahlvorschlag der Beschäftigten; Zustimmungserklärung der

    Dieser besteht, wie bereits den gesetzlichen Regelungen in § 19 Abs. 4 bis 9 BPersVG zu entnehmen ist, seinerseits aus zwei Teilen, nämlich der Bewerberliste sowie den Stützunterschriften aus dem Kreis der Beschäftigten; diese beiden Teile bilden eine Einheit, welcher durch Einreichung einer einheitlichen Urkunde beim Wahlvorstand Rechnung zu tragen ist (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 1957 - BVerwG 7 P 5.57 - BVerwGE 5, 259 = Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 1 S. 1 f.; BAG, Beschlüsse vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - BAGE 115, 34 und vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - BAGE 133, 114 Rn. 36; Berg, in: Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen, Bundespersonalvertretungsgesetz, 8. Aufl. 2013, § 8 WO Rn. 15, § 9 WO Rn. 2; Ramm, ZfPR 2012, 9).
  • VG München, 24.01.2023 - M 20 P 21.2952

    (Landes) Personalvertretungsrecht, Anfechtung einer Personalratswahl (begründet),

    Dem Erfordernis, dass die Stützunterschriften und der Wahlvorschlag eine zusammenhängende Urkunde bilden müssen (BVerwG, B.v. 4.10.1957 - VII P 5.57 - beck-online, VGH Kassel, B.v. 23.3.2017 - 22 A 2145/16 - beck-online Rn. 37) ist vorliegend Rechnung getragen.

    "Ausgehend von der danach geltenden Schriftform (§ 126 BGB) wird gemeinhin gefordert, dass Wahlvorschläge einheitliche Urkunden sein müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1957 - VII P 5.57 - PersV 1958/59, 211 f.; v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 7 WO-HPVG Rdnr. 31 ff.; § 10 Rn. 60 m.w.N.).

    Der Senat folgt dabei hierzu ergangener Rechtsprechung, nach der dies nicht zwingend voraussetzt, dass die Bewerberliste und die Liste mit den Stützunterschriften körperlich fest miteinander verbunden sind (VG Potsdam, Beschluss vom 3. Mai 2006, 21 L 229/06.PVL, PersV 2007, 31 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 11. Dezember 1992, 1 VG FB 30/92 -, Der Personalrat, 1993, 508 ff.; OVG des Landes Niedersachsen, Urteil vom 4. März 1981, - P OVG L 5/80 5, PersV 1983, 18 [19]; zu § 14 Abs. 4 BetrVG, hinsichtlich der Anforderungen an die Gültigkeit von Personalratswahlen vergleichbar: BAG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - juris, Rdnr. 13 f.; LAG Hamm, Beschluss vom 3. März 2006 - 13 TaBV 18/06 - juris, Rdnr. 58; a.A. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1957, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1965 - VII P 6.65

    Rechtsmittel

    Zur Begründung hat der Bezirkspersonalrat geltend gemacht, daß die von dem Beschwerdegericht vertretene Rechtsauffassung über den Zeitpunkt des Eingangs der als verspätet zurückgewiesenen Wahlvorschläge rechtsirrig sei und von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. Oktober 1957 (BVerwG VII P 5.57) und6. Februar 1959 (BVerwG VII P 9.58) abweiche.

    Weder der Beschluß des Senats vom 4. Oktober 1957 (BVerwGE 5, 259) noch der Beschluß des Senats vom 6. Februar 1959 (BVerwGE 8, 144) befassen sich mit der Frage, wann ein Wahlvorschlag als eingereicht anzusehen ist und welche Vorkehrungen der Wahlvorstand zu treffen hat, um die rechtzeitige Kenntnisnahme der eingereichten Wahlvorschläge sicherzustellen.

  • BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe -

    Dann aber wird dieses Wort auch zur Bezeichnung der sowohl diesen Wahl Vorschlag als auch die Unterschriften der Vorschlagenden enthaltenden Urkunde verwendet, die eine einheitliche Urkunde sein muß (vgl. BVerwGE 5, 259).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 P 60.78

    Verbot der Änderung von Wahlvorschlägen - Wahlen zum Bezirkspersonalrat bei einer

    Die Rechtsprechung hat deshalb von Anbeginn an verlangt, daß der Wahlvorschlag, nämlich Bewerberliste und Unterschriften, eine einheitliche Urkunde bilden muß (BVerwGE 5, 259 [260]).
  • LAG Hessen, 16.03.1987 - 12 TaBVGa 29/87

    Zulassung eines Wahlvorschlages zur Betriebsratswahl im Eilverfahren

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  • BVerwG, 08.03.1963 - VII P 19.62

    Anfechtung der Wahl eines Personalrates wegen einer gefälschten

    Etwas anderes sei auch nicht aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Oktober 1957 (BVerwGE 5, 259 [BVerwG 04.10.1957 - BVerwG VII P 5.57]) zu folgern.
  • BVerwG, 08.10.1968 - VII B 45.67

    Verwirkung des Klagerechts

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Klagerecht verwirkt werden kann - diese Frage hat unter der Geltung der Verwaltungsgerichtsordnung im Hinblick auf die in § 58 getroffene Regelung keine Bedeutung mehr -, ist nicht klärungsbedürftig, weil sich das Bundesverwaltungsgericht wiederholt mit ihr befaßt und die Voraussetzungen der Verwirkung genau umrissen hat (BVerwGE 5, 136; 5, 261 [BVerwG 04.10.1957 - VII P 5/57]; 6, 204 [BVerwG 21.02.1958 - VI C 352/57]; 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57]; 13, 99) [BVerwG 03.10.1961 - VI B 23/61].
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